Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Schenkungsurkunde über 100 Mark für das Antoniushospital
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Darin: [Rückvermerk:] ffundatio capelle sti. Anthonij extra muros prope portam sti. Mauricij mon. secunda, In qua prima fundatio Inserta est. [Rückvermerk:] Locul. 203. Vicarien im Hospt. ad S. Antonium, N. 11. [Rückvermerk:] XIII, No. 300.
Enthält: Bischof Florencius, Propst Engelbert Fransoys, Dechant Wessel Drozete, Scholaster Ecbert Byscopinch, das Kapitel von St. Mauritz, Franco, Rektor des Hospitals vor den Mauern, und Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bekunden, daß Bürgermeister Bernhard Steueninch und die Bürger Godefrid Trauelman, Johannes Voes und Bernhard van der Tynnen, Sohn des verstorbenen Wessel van der Tynnen als Testamentsvollstrecker der verstorbenen Elyzabeth Herinch alias Synkinch der Kapelle des Hospitals vor den Mauern 100 Mark überwiesen haben. Dafür soll der jeweilige Inhaber der Kapelle in den Vigilien und Messen der Elyzabeth, ihres Bruder Thidericus Herinch und ihrer Eltern gedenken und täglich eine Messe lesen. Falls er der Verpflichtung nicht nachkommt oder sich nicht rechtzeitig zum Priester weihen läßt, verliert er die Pfründe. Bestätigt werden die Gründungsurkunde der Kapelle vom 3. August 1350 und die Änderung vom 28. Juli 1368. Die aus städtischen Renten zu zahlende Pfründe von 8 Mark, halb zu Ostern und halb zu Michaelis fällig, bleibt bestehen. Von der Teilnahme am Chordienst wird der Rektor der Kapelle befreit. Angehängte Siegel: Propst, Dechant, Scholaster und Kapitel von St. Mauritz, Rektor Franko und Stadt Münster. Das angehängte Siegel des Bischofs Florencius ist ab.
Archivale
Verweis: MUB, Nr. 193, Repertorium des Archivs, Nr. XIII, 300, S. 282-283
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.