Bischof Reinhard von Worms schlichtet mit Hilfe des Hofmeisters Blicker Landschad und Heinrich Mosbachs Streitigkeiten zwischen Kurfürst Philipp von der Pfalz einer- und Michel Mosbach und dessen Ehefrau Barbara Echter andererseits in Form eines gütlichen Vertrags: Die Eheleute verzichten auf Winzingen (Wintzingen), dortige Güter und Bauten, allen Hausrat, Kleinodien und andere fahrende Habe, die sie dort verloren haben, sowie ihre Habe andernorts, wo Güter bis dato in die Hände des Pfalzgrafen kamen. Im Gegenzug verzichtet der Pfalzgraf auf alle Forderungen. Zur Ersetzung des Schadens verschreibt der Pfalzgraf den Eheleuten ein Leibgeding über 100 Gulden, die sie je hälftig zur Frankfurter Herbst- und Fastenmesse gegen Quittung erhalten. Wenn sich ein abhandengekommener Brief bezüglich einer jährlichen Gülte über 22 ½ Gulden auf dem Hochstift Speyer in der Gewalt des Pfalzgrafen findet, soll dieser Michel und ein weiterer Brief dem Bischof von Speyer zugestellt werden, sodass Michel die Gülte weiter erhält. Beide Eheleute erhalten die Güter zu "Waltroff" und Böbingen (Bebingen), die Michel und sein Bruder Heinrich hatten, wieder. Der Hofmann zu Waldstadt (Walstatt) soll Michel mit der Nutzung gehorsam sein. Der Pfalzgraf soll Michel die 20 Pfund Gülte auf die Pfeddersheimer Bede, die er sein Leben lang zu Lehen hat, nicht verhindern und ihm und seiner Ehefrau einen Schirmbrief ausstellen, dass er wie andere Landsassen geschirmt ist. Der Pfalzgraf gelobt die Einhaltung.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view