Vor dem Richter Alexander Kuchenbecker (Koicken-) und den Schöffen Herbert Viehof, Bürgermeister, Johann them Putte, Johann Hetterman gen. Munten, Hermann Hufschmidt, Dietrich Grundscheid und Wilhelm Schlechtendahl zu Werden sind erschienen die Eheleute Eberhard von Schuren zu Schuren und Frederich von Arssen, die bekanntgemacht haben, daß sie 1573 August 26 mit den Eheleuten Rupert Stael (Stail) von Holstein zum Steinhaus und Margarete von Schuren, ihrer Schwester, Schwägerin und Schwager, einen Vertrag über die elterliche Erbschaft geschlossen haben. Die Eheleute von Schuren haben sich bei der Zahlung der vereinbarten Summe als säumig erwiesen, so daß sich die Eheleute Stael in den Besitz der Pfänder Lutterbeck, Kammansheide, Rhuite und (uff dem) Berge gesetzt und prozessiert haben. Auf Grund eines in Werden gefundenen und von den fürstlich klevischen Räten bestätigen Bescheids sind sie in den . Besitz der vier als Pfand gesetzten Höfe eingewiesen worden; man hat Bann und Frieden darüber getan. Bei einer Zusammenkunft am 3. April im Beisein von Wulfhard und Gerhard von Schuren, Heinrich Swan und Melchior Deginck, Dr. bzw. Lic. iur., ist vereinbart worden, daß die Eheleute Stael auf alle Zinsen, Kosten und Schaden bis auf 200 Taler verzichtet haben, die ihnen ausbezahlt worden sind. Die Hauptsumme in Höhe von 2000 Gulden sowie die Zinsen sollen in vier Terminen jeweils am 1. Mai zurückgezahlt werden, so daß die letzte Rate 1583 fällig ist. Zum Pfand gesetzt sind die Höfe Lutterbeck (-e), Rute, Kammansheide und auf dem Berge. Abt Heinrich Duden hat seine Zustimmung gegeben, da alle genannten Güter von der Abtei lehnrührig sind. - Es siegeln Abt, Aussteller, Richter und Schöffen.