Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, verkauft dem Erhard von Remchingen das Schloss Elmstein mit den Dörfchen im Tale und dem Weiler Iggelbach mit zugehörigen Rechten um 600 Gulden auf Wiederkauf und quittiert über die bar empfangene Summe. Es folgen Bestimmungen u. a. zur Holznutzung in den Waldungen bis zu einem Wert von 30 Gulden im Jahr, zur dortigen Jagd und dem fürstlichen Vorbehalt auf Hochwild, zur Öffnung der Burg, zum Baugeld von 600 Gulden, zur Weitergabe der Burg und zum Rückkaufsrecht durch den Pfalzgrafen nach dem Tode Erhards.