Bischof Hugo von Konstanz als Schiedsrichter, zugleich mit Johann von Randegk, Domherrn des Stifts zu Konstanz, in dem Streite zwischen Ulrich Dienstmann, Pfarrer zu Binningen und Frau Maistrin und Konvent des Gotteshauses St. Agnes zu Schaffhausen über den Zehnten der Pfarrei Binningen erläutert seinen Entscheid vom Montag nach St. Nicomedentag 06. Juni 1502 dahin, daß er den früheren, durch Konrat von Stoffeln, Bürger zu Schaffhausen, aufgerichteten Vertrag von 15. Juni 1369 betr. den Bau der Kirche zu Binningen nicht habe umstoßen wollen.
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Bischof Hugo von Konstanz als Schiedsrichter, zugleich mit Johann von Randegk, Domherrn des Stifts zu Konstanz, in dem Streite zwischen Ulrich Dienstmann, Pfarrer zu Binningen und Frau Maistrin und Konvent des Gotteshauses St. Agnes zu Schaffhausen über den Zehnten der Pfarrei Binningen erläutert seinen Entscheid vom Montag nach St. Nicomedentag 06. Juni 1502 dahin, daß er den früheren, durch Konrat von Stoffeln, Bürger zu Schaffhausen, aufgerichteten Vertrag von 15. Juni 1369 betr. den Bau der Kirche zu Binningen nicht habe umstoßen wollen.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 8 Nr. 306
Conv. 10a
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 8 Nellenburg
Nellenburg >> Spezialia >> Binningen
1503 Mai 10 (Mi n. Jubilate)
Urkunden
Ausstellungsort: Konstanz
Siegler: A.; Johann v. Randegk, Domherr; Niklas von Lemmen, Licentiat und Offizial
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 3 Siegel vorhanden
Siegler: A.; Johann v. Randegk, Domherr; Niklas von Lemmen, Licentiat und Offizial
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 3 Siegel vorhanden
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:05 MESZ
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