Erpho von Gemmingen-Michelfeld, Propst zu St. Wido in Speyer, genehmigt die Errichtung einer Propstei mit dem Stift zu Pforzheim und die Incorporation der St. Nikolauscaplanei in der Kirche der Augustinerinnen daselbst, verzichtet auf sein Recht der Investitur des Dekans und des Kaplans, indem er den Dekan durch den Propst einsetzen läßt, sich selbst aber die Investitur des Propstes und dessen Abgaben vorbehält

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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