Beanspruchung des gegenseitigen Successionsrechts auf die beiderseitigen Kronlehen durch die Linien Woellwarth-Lauterburg und Woellwarth-Laubach seit 1842; Korrespondenz des Freiherrn Wilhelm v. W.-Lauterburg (#230) mit der Witwe des 1870 verstorbenen letzten männlichen Glieds der Laubacher Linie (Karl Reinhard v. W.-Laubach (#119)); Auseinandersetzungen mit dem württ. Lehenrat wegen der Succession der Lauterburger Linie in die Laubach'schen Kronlehen; Allodifikation der Lauterburger Kronlehen Schloß Lauterburg, Killingen und Schloß Hohenroden sowie der ehemals Laubach'schen Kronlehen Mantelhof und Scherrenmühle 1872; Übernahme der Lehenwirtschaft durch die beiden Söhne und die 3 Neffen des 1875 verstorbenen Wilhelm v. W. (#230)