Kurfürst Philipp von der Pfalz verkündet die Entscheidung seiner Räte in Streitigkeiten zwischen seinem Keller zu Heppenheim, Friedrich Mannheimer, einer- sowie Schultheiß, Gericht und Gemeinde zu Hoffenheim (Hoffheym) andererseits wegen etlicher Worte Friedrichs, die er den Hoffenheimern entgegengeworfen (zugeschossen) haben soll und die die Gemeinde als ehrverletzend erachtet. Auf die Klage der Gemeinde antwortete Balthasar Mannheimer, der Bruder Friedrichs, dass dieser zwar "uff reitzung und bewegnis" der Hoffenheimer etliche Worte "zur gegenwere" geredet haben mag, aber diese nicht in ihrer Ehre verletzen wollte. Die Räte entschieden, dass diese Handlungen und Reden nichtig seien und niemandem eine Ehrverletzung geschehen sei.