Klage gegen den Gerichtsbeschluß des Hofrates nach einem Revisionsverfahren, der dem Schultheißen zu Bliesheim die Ausführung einer Immission in Güter und Ernteerträge des Ehepaars Braun mit einem Wert von 850 Rtlr. anordnete. Diesem Revisionsverfahren ging eine Appellation an das kurköln. Kommissariatsgericht zu Bonn voraus. Außerdem wurde am Kommissariatsgericht zu Köln prozessiert. Bei den beiden zuvor geführten Verfahren war ein Urteil zugunsten von Engelbert Braun, dem Mann der Appellantin, ergangen. Die Appellantin erklärt vor dem RKG, daß die zwei folgenden Prozesse gegen ihren Willen eingeleitet wurden und ohne ihre Zustimmung nicht um ihre Güter prozessiert werden kann. Außerdem verweist sie auf ihre Armut. Der Erzbischof von Köln interveniert gegen die Appellation, da es sich um einen Fall der Kriminalgerichtsbarkeit handele, der zur Arrestierung des Ehepaars und zur Aufkündigung des Geleits führte.