Wimpfen: Dekan und Kapitel des Stifts Wimpfen haben in ihrem Streit mit Bürgermeister und Rat der Stadt Wimpfen im Tal um die Lieferung einer jährlichen Gülte von 15 Maltern Dinkel an das Kloster eine Entscheidung am kaisaerlichen Kammergericht in Speyer gesucht. Ihre beiderseitige gute Nachbarschaft hat aber dann einen gütlichen Vergleich möglich gemacht: Das Stift verzichtet auf ausstehende Lieferungen bis zum Jahr 1659 und erhält statt der gen. Gülte künftig 6 Malter Frucht Wimpfener Maß, die von der Neckarmühle der Stadt ins Kloster geliefert werden sollen. Das Stift beendet den bisher am Kammergericht geführten Prozeß durch eine entsprechende Mitteilung.