Graf Ludwig von Stolberg urkundet, dass sein Rat Johann von Hattstein ihm 4200 fl., jährlich mit 5 % zu verzinsen, geliehen hat gemäß einer Verschreibung von 1543 April 7, wofür ihm Schloss und Amt Kransberg verschrieben ist. Wegen seiner Dienste hat Graf Ludwig dem Hattenstein ein Gnadenlehen von 1000 fl. versprochen, das zum obigen Kapital geschlagen wird und wofür ihm Schloss und Amt Kransberg mit allen Rechten und Einkünften auf Wiederlosung übergeben wird.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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