Richard von Gebsattel zu Homburg und Hans von Hardheim als Vormünder Jörgs von Gebsattel verzichten hinsichtlich der Schuldverschreibung über 2000 fl. und 100 fl. jährlichen Zinses, die ihr Pflegesohn von den Vormündern des Grafen Michael von Wertheim inne hat, auf das Recht der Kündigung des Kapital.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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