Kurfürst Philipp von der Pfalz verkündet einen Vertrag seines Hofgerichts in Streitigkeiten zwischen Philipp Altrot zu Worms einer- und Jost Baumgartner zu Niedesheim (Nitteßheim) andererseits. Anlass war eine Beleidigung (zieck) von Jost gegenüber Philipp Altrot, weshalb beide vor den Hofrichter und die Räte kamen. Da Jost sein Unrecht gesteht, entscheiden diese, dass die Beleidigung niemand an Ehre oder Ruf (glimpff) verletzt, weshalb beide nun geschlichtet sind. Für die Kosten in der Sache zahlt Jost dem Philipp 20 Gulden, nämlich 4 Gulden zu Ostern, 8 Gulden zu St. Martin [= 11.11.] und schließlich zu St. Martin 1506 noch einmal 8 Gulden. Beide Seiten beschwören ihre Zustimmung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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