Abt Theodor von Werden und Helmstedt belehnt nach dem Tod seines Vorgängers Coelestin erneut Rosier Christoph Freiherrn von und zu Giesenberg, Domkapitular zu Osnabrück, zu Dienstmannsrecht mit dem Haus und Hof lngenhoven zu Asterlagen im Fürstentum Moers und in der Herrlichkeit Friemersheim samt dessen Zubehören, auch mit dem Pütmanshof und dem Voßesgut, dem Herckensgut an der Niep, dem Großen Glasfunderen, dem Eggenansgut, dem Gut auf dem Boller und der Gerechtigkeit, die die Vorväter Ingenhoven in dem Upholt hatten. Der Belehnte hat durch seinen Bevollmächtigten, seinen Sekretär Johann Heinrich Mönninghausen, gehuldigt und geschworen. Zeugen: Johann Wilhelm Mähler, Doktor der Rechte, Rat und Kanzleidirektor, und Ernst Joseph Wasserfort, Kanzleiregistrator des Abts, als Dienstmanns-Lehnmannen. Ankündigung der eigenhändigen Unterschrift und des größeren Siegels.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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