Johann Jakob Vetter, Schultheiß, und die Richter des Gerichts zu Bischofsheim beurkunden, daß Hans Dolckh "der Viert", Bürger zu Freistett, und seine Ehefrau Maria dem Philipp Breitenacker, Kirchenschaffner zu Bischofsheim, für den Heiligenfonds zu Freistett 1 Pfund 5 Schillinge von 25 Pfund Hauptgut unter Verpfändung beschriebener Güter verkauft haben.