Wolfram Marschall von Hohenburg bestätigt, sich mit Bischof Heinrich [II.] von Regensburg bezüglich seiner künftigen Dienstausübung im Gericht und Kasten Hohenburg geeinigt zu haben (Abrechnung der Diensteinnahmen, Achtung der herrschaftlichen Rechte, Bezahlung seiner Schulden, Verzicht auf spilen und Besuche des leithaus). S1: Dompropst Konrad von Luppurg. S2: Heinrich von Ehrenfels

Vollständigen Titel anzeigen
Bayerisches Hauptstaatsarchiv
Loading...