Markgraf Ludwig von Brandenburg usw., Graf zu Tirol usw., verschreibt seinem getreuen Taegen von Vil(l)anders die jährlichen Einkünfte aus seinen Gerichten zu Sterzing, zu Taufers, zu Enn und von seiner Propstei zu Tramin(n)e, wie in den Urkunden steht, die er darüber hat. Diese Gerichte sollen ihm belassen sein, doch darüber hinaus ist er in keiner Weise verpflichtet, noch etwas zu geben. Siegler: Markgraf Ludwig von Brandenburg

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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