Agnes gen. von Essen, Kammerfräulein (domicella) der Pröpstin Mechthild des Stiftes Essen, bekundet ihren letzten Willen vor ihrem Beichtvater (confessore) und Dekan von St. Jakob in Köln, dem Bruder Alexander, vorm-als Dekan von St. Maria in Utrecht, Bruder Rembodo von Münster und Bruder Wilhelm von Essen, Ordinis Fratrum Minorum, nachdem sie als Treuhänder die Pröpstin und ihren Verwandten Tilmann gen. Grin, Kanoniker von St. Severin in Köln, eingesetzt hat: Ihre erblichen Güter bei Essen, die Häuser, Hofs-tätten, Äcker und Renten vermacht sie der Pröpstin, der Dechantin und dem Kapitel sowie den Kanonikern von Essen; erstere sollen 2/3 und die Kanoniker 1/3 der jährlichen Einkünfte erhalten und dafür am 2. März, am Tag nach Quasimodo, am Dienstag nach der Pfingstoktav, am Vigiltag von Maria Magdalena, am Tag nach Maria Himmelfahrt, am Vigiltag von Severin, am Tag nach Andreas und am Tag nach der Oktav von Erscheinung des Herrn ihr Jahrged-ächtnis halten sowie das der Eheleute Ludwig und Flanderina, ihrer (der Agnes) Eltern Hermann und Elisabeth, des Priesters Ludwig, ihres Bruders, des Herrn Johann gen. von Rennenberg (Renninberg), vormals Chorbischof in Köln, und der Pröpstin Mechthild, ihrer Herrin, und dies wie üblich mit Vigil, Gebetsmeinungen (commendacionibus) und Messen; die Güter, die sie vorher bereits den Kanonikern übertragen hat zur Beleuchtung von St. Johann oder zu anderen Zwecken, sollen diese behalten soweit die neuerliche Verfügung dem nicht entgegensteht; die erblichen Güter, die sie und ihr Bruder Ludwig bei Sinzig (Sinzge) von den Brüdern Wigand und Rudolf von Leye gekauft haben, sowie Lisa von Alderbach und die übrigen Schwestern und Verwandten (consanguineas) der beiden sollen Dekan und Kapitel der Kölner Kirche samt Einkünften behalten und davon am 2. März für Agnes und am Tag nach der Oktav Johannes des Täufers für die anderen bereits genannten in der üblichen Weise das Jahrgedächtnis feiern; dieselben, Dekan und Kapitel, sollen von der dortigen Einkünfte ferner den zehn Köln-er Stiftern St. Gereon, St. Severin, St. Kunibert, St. Andreas, St. Aposteln, St. Mariengraden, St. Georg, St. Maria im Kapitol, St. Cäcilien und St. Ursula (undecim milium virginum) jährlich 3 Schillinge zur Feier der gleichen Jahrgedächtnisse durch deren Kämmerer auszahlen; zum gleichen Zweck vermacht sie dem Kloster Rellinghausen (Rulinchusen) 14 Morgen Ackerland bei Wedich neben dem Hof Rellinghausen mit den Erträgen, die sie von Arnold gen. Gyrmolt gekauft hat; der Konvent soll jährlich dem jeweils diensthabenden (manenti et celebranti) Priester der Kirche in Langenberg, wo ihr Bruder einst Pfarrer (pastor) war und begraben liegt, 1 Malter Korn geben, dam-it auch er die Jahrgedächtnisse feiern kann; diese Äcker sollen weiterhin dem Kolonen in Wedich untersteh-en, und den dortigen Kolonen soll jährlich von den Ert-rägen entgolten (respondeat) werden; 1 Malter Korn verm-acht sie der Kölner Kirchenfabrik; sie wählt ihr Beg-räbnis bei den Minoriten in Köln, denen sie eine Decke (baldekinum) für ihr Begräbnis und 1 Mark für den Kauf von Fischen gibt; ferner dem Diener (ministro) dieses Ordens 6 Schillinge, dem Bruder Rembodo von Münster 1 Mark, dem Bruder Wilhelm von Essen 6 Schillinge und dem Bruder Wilh-elm von Wernis (?) 2 Schillinge; den Dominikanern 1 Malter Korn, den Augustinerbrüdern 1 Malter, den Brüdern der heiligen Maria vom Berge Karmel 1 Malter und den Sackbrüdern (fratribus saccitis) 1 Malter; der Mechthild, Tochter ihrer Nichte (nepti) Berta, 1 Paar Wollkleider, 1 Bett, 1 Polster (pulvinar) und 2 Kissen, ebenso ihrer Schwester Berta und Ida von Boppard (Bobardia), Stiftsdame in Rellinghausen; der Lene (Leyne), Witwe Johanns von Alderbach, 1 Mantel (pellicium) sowie 1 Jacke (boycam) und 1 Tunika mit Pelz besetzt; der Demud, Tochter Giselberts von Höingen (Hoyngen), 1 Paar pelzbesetzte Kleider; dem Tilmann gen. Grin ihren silbernen Becher (cyphum); dem Pleban von St. Jakob, ihrem Beichtvater, 1 Mark; dem Magis-ter Gottschalk, Arzt (phisico), 1 Mark, Guda von Hamm-erstein (Hamersteyn), Stiftsdame in Rellinghausen, und Elisabeth, Kammerfräulein ihrer Herrin, von ihrem Leinen und den Kleinodien (clenodiis) aus ihrem Schrein, soviel ihrer Herrin gutdünkt; alle Mobilien und Lebewesen (so moventibus) - Kisten, Betten, Bücher, Schreine, Leinen, Kleider, Geld, 40 Schafe, Einkünfte, Kühe und anderen Dinge - sollen die Treuhänder an die Armen verteilen oder nach Gutdünken zu ihrem Seelenheil darüber befinden. - Siegler: die Treuhänder und der Pleban von St. Jakob. Datum, ordinatum et actum a.d. 1295, feria quarta ante dominicam, qua cantatur Oculi mei.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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