Bischof Thimo von Meißen, der vormalige Bischof Johann III. und der Weihbischof Nikolaus erteilen denen, welche den an zwei Altären der Domkirche zu Meißen an gewissen Tagen zu haltenden Messen bußfertig beiwohnen, für jeden Tag des Besuchs jeder vierzig Tage Ablass; 21. Januar 1404, 23. Januar 1404 und 13. Mai 1404.