Verfahrensfragen. Während der Kläger einen Zitationsprozeß betreibt, hält der Beklagte es für ein nichtiges Appellationsverfahren, wobei die Fristen nicht eingehalten wurden. Das Schöffengericht zu Wesel fällte 1536 bezüglich einer Geldforderung ein Urteil, gegen das der Kläger vor dem Obergericht zu Dortmund Revision einlegte. Vor dem RKG wird dem Obergericht zu Dortmund vorgeworfen, daß es keinen ”Zwangsbriefs“ zur Publikation der Acta priora ausgefertigt und das Verfahren nicht angenommen habe.
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Verfahrensfragen. Während der Kläger einen Zitationsprozeß betreibt, hält der Beklagte es für ein nichtiges Appellationsverfahren, wobei die Fristen nicht eingehalten wurden. Das Schöffengericht zu Wesel fällte 1536 bezüglich einer Geldforderung ein Urteil, gegen das der Kläger vor dem Obergericht zu Dortmund Revision einlegte. Vor dem RKG wird dem Obergericht zu Dortmund vorgeworfen, daß es keinen ”Zwangsbriefs“ zur Publikation der Acta priora ausgefertigt und das Verfahren nicht angenommen habe.
AA 0627, 5462 - S 2548/8639
AA 0627 Reichskammergericht, Teil VIII: S-T
Reichskammergericht, Teil VIII: S-T >> 1. Buchstabe S
1538 - 1549 (1536 - 1555)
Enthaeltvermerke: Kläger: Bernhard von Stoltenberg, Wesel Beklagter: Katharina Bilstein als Witwe des Johann Bilstein; seit 1549 Israel Reeffsch (Refsch, Reffs, Reß), Wesel, als Erbe und Fideicommissarius Prokuratoren (Kl.): Dr. Michael von Kaden [1550] 1550 - Dr. WolfBreunig - Dr. Johann Portius - Dr. Alexander Reeffsteck - Dr. Heinrich Burckhardt Prokuratoren (Bekl.): Lukas Landstraß 1536 - Ludwig Ziegeler - Christopherus Swabach - Lic. Christopherus von Swabach 1549 - Lic. Christopherus von Swabach 1552 Prozeßart: Citationis Instanzen: RKG 1538 - 1549 (1536 - 1555) Beschreibung: 4 cm, 43 Bl., lose, Q 1-7, 13 Beilagen.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:38 MESZ