Kurfürst Philipp von der Pfalz quittiert dem Bischofselekt von Bamberg die Wiederlösung von Schloss, Stadt und Amt Vilseck mit Zugehör und quittiert die Bezahlung. Vilseck war einst am 18.6.1430 Vilseck von Bischof Friedrich und dem Stift Bamberg an Heinrich Nothafft (Heymern Bottschafften) (+), verpfändet worden und später an Philipps Vater Pfalzgraf Ludwig IV. gelangt. Später hatten es Bischof Georg I. (Jorgen) von Bamberg und das Stift mit Einwilligung des Kapitels am 12.11.1460 zu Nürnberg dem Kurfürsten Friedrich I. von der Pfalz (+) ebenfalls durch Kauf mit Wiederkaufoption zugestellt. Der Wiederkauf beträgt 13.000 Gulden, woraufhin der Pfalzgraf Vilseck unverzüglich und ohne Einspruch (Intrag) abtreten soll. Nun hat der zum Bischof gewählte Georg III. von Bamberg diese 13.000 Gulden bezahlt, nämlich 10.000 Gulden an den Bischof [Lorenz] von Würzburg, dem der Pfalzgraf eine solche Summe schuldig war, und 3.000 Gulden mit weiteren 1.000 Gulden als Erstattung etlicher Vergehen gegenüber dem Pfalzgrafen an diesen. Mit Bezahlung dieser 14.000 Gulden werden Schloss, Stadt und Amt Vilseck dem Stift Bamberg übergeben. Da die alte Verschreibung nicht mehr zu finden ist, erklärt der Pfalzgraf sie hiermit für ungültig.