Hans Weigenat, Schultheiß, und genannte Mitglieder des Gerichts zu Zeutern beurkunden eine Gültverschreibung des Lorenz Eiser und seiner Ehefrau Katharina über ein Hauptgut von 30 Gulden gegenüber Dekan und Kapitel des St. German- und Moritz-Stifts zu Speyer.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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