Kläger: Lt. Johann Plocius als Kurator der Anna Lütkens, Witwe des Johann Lütkens, Kaufmann und Bürger zu Hamburg (Nebenbeklagter).- Beklagter: Jobst von Overbeck als Bevollmächtigter seines Schwager Peter (Lucas Sohn) von Spreckelsen, Kurator seiner Mutter Anna von Spreckelsen in Hamburg (Kläger) und als Nebenbeklagter der Rat der Stadt Hamburg.- Streitgegenstand: Appellationis, nunc (1670) mandati de exequendo cum clausula; Zuständigkeit des Reichkammergerichtes und Einlegung der Revision beim Obergericht nach Scheitern der Appellation an das Reichskammergericht in einem Streit um die Impugnation der Verlassung eines Brauerbes des Johann Lütkens an der Neueburg und um die Haftung der Kläger mit dem als Brautschatz in die Ehe gebrachten Brauerbe für die Schulden ihres Stiefsohns Lucas Lütkens in Höhe von 500 Reichstalern bei den Beklagten

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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