Klage gegen das Urteil der Vorinstanz, das die Appellanten zur Zahlung ihres Anteils an den Auslagen des Appellaten von 814 Rtlr. 64 Albus 8 Hellern verurteilte. Die Appellanten hatten J. E. Reusch beauftragt, das Catterbachsche Lehngut Vellrath (Gem. Hemmerden) im Amt Grevenbroich für 3000 Rtlr. zu verkaufen. Dieser verkaufte jedoch ohne ihr Wissen und gegen ihren Willen das Gut für 2260 Rtlr. an die Witwe des Hofrats Dr. Konrad (von) Esch zu Düsseldorf. Er habe dabei 260 Rtlr. unterschlagen und außerdem einen unnötigen Prozeß am Hofgericht Düsseldorf gegen den ehemaligen Halfmann Hermann Hauff wegen rückständiger 400 Rtlr. Pachtgelder angestrengt, wobei er nochmals 800 Rtlr. für sich allein behalten habe. Die Einrede der Appellanten vor der 1. Instanz, der Prozeß möge wegen Unzuständigkeit des Gerichtshofs Düsseldorf nach Homburg verwiesen werden, ist nicht beachtet worden.

Show full title
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Data provider's object view
Loading...