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Bürgermeister und Rat der Stadt Telgte bekunden, daß Johann Hundelinghoff und Gertrud, Eheleute, und ihr ehelicher Sohn Berndt Hundelinghoff, unsere Mitbürger, einen Erbkauf , an den Philipp Ostendorf und seine Frau Catharina verkauft haben, und zwar zwei den Verkäufern gehörende Stücke "belegen upn Dieninghsholte vor Telgt", zwischen dem Land des Edlen Henrichen Bischoping an der Ostseite und des Pastors Herrn in Telgte an der westlichen Seite, welche unbelastet, außer dem Domkapitel zu Münster jährlich ein Scheffel Roggen und ein Scheffel Gerste Morgenkorn Abgabe, für eine genugsame Summe Geld, die die Verkäufer schon erhalten haben. Setzen zur Währschaft ihr Haus und Hof binnen Telgte auf der Diefstraße, belegen zwischen Ludiken Drosten Gademen an einer und Diederichen Meirß Huse an der anderen Seite.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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