Schenk Wilhelm und Schenk Johann beurkunden, dass sie die Punkte der eingerückten Urkunde vom Mittwoch nach Peter und Paul 1529, worin Schenk Erasmus gegen einen jährlichen Unterhaltsbeitrag von 200 fl. auf seinen Anteil an dem elterlichen Erbe an der Herrschaft Gaildorf verzichtet, genau einhalten und vollstrecken wollen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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