Adolf, erwählter und bestätigter Erzbischof von Mainz, belehnt seinen neven Wilhelm, Graf zu Virneburg (Ffernberg), erblich mit 100 Gulden Manngeld aus dem Zoll zu Ehrenfels, die er jährlich am Martinstag (Nov. 11) empfangen soll, da dieser wegen der Fehde, die der Aussteller mit dem von Isenburg wegen des Erzstifts hatte, dem Pfalzgrafen 160 Gulden Manngeld aufgesagt hatte. Dekan und Kapitel des Doms zu Mainz erklären ihre Zustimmung. Sr.: Ausst. sowie Dekan und Kapitel mit dem Kapitelsiegel. Ausf. Perg., Schnittschaden - 2 Sg. anh., Reste - Rv.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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