Mandatum relaxatorium arresto Auseinandersetzung um Freigabe beschlagnahmten Geldes
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(1) 2442
Wismar P 40 (W P 2 n. 40)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 01. 1. Kläger A
(1655-1674) 02.10.1674-24.03.1675
Kläger: (2) Andreas Amsel und Henricus Hassert, beide Lic. jur. zu Rostock, in Vormundschaft der unmündigen Elisabeth und Johanna von Hille, Töchter des Dr. Johann Christoph von Hille
Beklagter: Dr. Caspar Thurmann zu Lübeck
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Lic. Andreas Amsel (A), Dr. Adam von Bremen (P)
Fallbeschreibung: Die Mündel der Kl. erheben Anspruch auf zwei Kapitalien, die bei der Wismarer Akzisekammer angelegt worden sind und bitten darum, den Arrest, der auf diese Gelder gelegt wurde, zu lösen und ihnen die Zinsen auszuzahlen. Das Tribunal erläßt das erbetene Mandat uff die Zinsen" am 13.10.1674. Am 12.11. und 27.11.1674 bitten Kl. erneut um Ausstellung des Mandates, das sie noch nicht erhalten haben. Das Tribunal läßt das Mandat am 27.11. ausfertigen, am 05.12.überbringen. Eine Bitte des Wismarer Rates vom 05.12., Kl. und Bekl. vor das Tribunal zu zitieren, wird am 09.12. abgeschlagen. Auf erneute Bedenken des Wismarer Rates vom 29.12.1674 ergehen am 07.01.1675 Subsidiales an die Räte von Lübeck und Flensburg sowie die Rostocker Universität, die Beteiligten an das Tribunal vorzuladen. Am 05.03.1675, dem anberaumten Termin, ist außer dem Vertreter der Kl. niemand anwesend, weshalb der Termin verschoben werden muß. Am 09.03. tritt das Tribunalskollegium erneut zusammen und nimmt 2.646 Rtlr 8 s zur Deponierung entgegen, am 13.03. bitten Kl. darum, ihnen die restlichen Zinsen des in Wismar angelegten Kapitals ebenfalls zuzusprechen und legen ein entsprechendes Mandat des RKGs vor. Das Tribunal teilt das Mandat des RKGs am 24.03.1675 zunächst Bekl. mit.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1674-1675
Prozessbeilagen: (7) von Protonotar Joachim Grundt am 01.10.1674 bestätigte Obligation des Rostocker Magisters Hans Albrecht Hein über 500 fl.für Elisabeth Gerdes, Ehefrau des Dr. Friedrich Cothmann, vom 01.02.1655; Protokoll der Tribunalssitzung vom 05.03.1675; Schreiben des Bekl. (o.D.), des Lübecker Rates (03.03.), der Schweriner Justizkanzlei (05.03.), Dr. Henning Christoph Gerdes (04.03.), der Universität Rostock (03.03.1675) an Tribunal; Schreiben Thurmanns (o.D.) und des Wismarer Rates (01.12.1674) an Schweriner Justizkanzlei; Subsidial des Tribunals vom 07.01.1675; Schreiben der Kl. an Rostocker Universität vom 03.03.1675; "Documenti insinuationis" der Universität Rostock (22.01.1675), des Lübecker (01.02.) und Flensburger Rates (26.01.1675); Protokoll der Tribunalssitzung vom 09.03.1675; Rechnung über Ansprüche der Kl.; Schreiben des Wismarer Konsistoriums an Wismarer Rat vom 13.01.1670 und 25.05.1671; Quittungen Anna Elisabeth Cothmanns über empfangene Zinsen vom 02.03.1670; 08.10.1670; Quittungen des Sekretärs des Wismarer Konsistoriums Daniel Lenz vom 03.11.1671 und 24.02.1672; Vollmacht der Kl. für Dr. v. Bremen vom 03.03.1675; Mandat des RKG vom 13.02.1675 mit Empfangsvermerk Dr. von Bremens vom 26.03.1675; Schreiben der Schweriner Justizkanzlei an RKG-Präsident
Beklagter: Dr. Caspar Thurmann zu Lübeck
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Lic. Andreas Amsel (A), Dr. Adam von Bremen (P)
Fallbeschreibung: Die Mündel der Kl. erheben Anspruch auf zwei Kapitalien, die bei der Wismarer Akzisekammer angelegt worden sind und bitten darum, den Arrest, der auf diese Gelder gelegt wurde, zu lösen und ihnen die Zinsen auszuzahlen. Das Tribunal erläßt das erbetene Mandat uff die Zinsen" am 13.10.1674. Am 12.11. und 27.11.1674 bitten Kl. erneut um Ausstellung des Mandates, das sie noch nicht erhalten haben. Das Tribunal läßt das Mandat am 27.11. ausfertigen, am 05.12.überbringen. Eine Bitte des Wismarer Rates vom 05.12., Kl. und Bekl. vor das Tribunal zu zitieren, wird am 09.12. abgeschlagen. Auf erneute Bedenken des Wismarer Rates vom 29.12.1674 ergehen am 07.01.1675 Subsidiales an die Räte von Lübeck und Flensburg sowie die Rostocker Universität, die Beteiligten an das Tribunal vorzuladen. Am 05.03.1675, dem anberaumten Termin, ist außer dem Vertreter der Kl. niemand anwesend, weshalb der Termin verschoben werden muß. Am 09.03. tritt das Tribunalskollegium erneut zusammen und nimmt 2.646 Rtlr 8 s zur Deponierung entgegen, am 13.03. bitten Kl. darum, ihnen die restlichen Zinsen des in Wismar angelegten Kapitals ebenfalls zuzusprechen und legen ein entsprechendes Mandat des RKGs vor. Das Tribunal teilt das Mandat des RKGs am 24.03.1675 zunächst Bekl. mit.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1674-1675
Prozessbeilagen: (7) von Protonotar Joachim Grundt am 01.10.1674 bestätigte Obligation des Rostocker Magisters Hans Albrecht Hein über 500 fl.für Elisabeth Gerdes, Ehefrau des Dr. Friedrich Cothmann, vom 01.02.1655; Protokoll der Tribunalssitzung vom 05.03.1675; Schreiben des Bekl. (o.D.), des Lübecker Rates (03.03.), der Schweriner Justizkanzlei (05.03.), Dr. Henning Christoph Gerdes (04.03.), der Universität Rostock (03.03.1675) an Tribunal; Schreiben Thurmanns (o.D.) und des Wismarer Rates (01.12.1674) an Schweriner Justizkanzlei; Subsidial des Tribunals vom 07.01.1675; Schreiben der Kl. an Rostocker Universität vom 03.03.1675; "Documenti insinuationis" der Universität Rostock (22.01.1675), des Lübecker (01.02.) und Flensburger Rates (26.01.1675); Protokoll der Tribunalssitzung vom 09.03.1675; Rechnung über Ansprüche der Kl.; Schreiben des Wismarer Konsistoriums an Wismarer Rat vom 13.01.1670 und 25.05.1671; Quittungen Anna Elisabeth Cothmanns über empfangene Zinsen vom 02.03.1670; 08.10.1670; Quittungen des Sekretärs des Wismarer Konsistoriums Daniel Lenz vom 03.11.1671 und 24.02.1672; Vollmacht der Kl. für Dr. v. Bremen vom 03.03.1675; Mandat des RKG vom 13.02.1675 mit Empfangsvermerk Dr. von Bremens vom 26.03.1675; Schreiben der Schweriner Justizkanzlei an RKG-Präsident
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:28 MEZ