Wegen vielen von jenseits den Untertanen zugefügten Bedrängnissen, in specie wegen dem Reinhardshof den Bestenheidern abgenommenen Fruchtgarben und zu sich gezogenen Äckern, sodann Beiinträchtigung der Ödengesäßer Schaftrieb und Gerechtigkeit, nicht weniger wegen abgeschnittenen Waidgang den Wertheimern, sofort wegen Aufnahme Katholischer zu Bürgern und Untertanen, erhält Graf Max Carl ein Mandatum de non cia facti, sed iuris procedendo, nec gravand aut jura condominii violando et resp. restituendo et in specie rexeptionem subditorum non impediendo S.C. sub term et poena 20 marcarum auri. ferner erhält er mandatum arcitus. Die herauf Gegenteil einkommt, exceptione sub et obreptionis, und dieser communiciert wird, kommt es auch bis ad quadripolices, welche ad notitiam auch dieser Seite communiciert wird

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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