Da die Vieh-Seuche immer weiter um sich greift, erlässt der Hofrat die Verordnung, dass das Vieh mit der Haut vor der Einscharrung in Stücke gehauen und mit Haut und Haar in denen darzu sicher gewählten Orten in 8 bis 10 Schuhe tiefe und nicht allzuweite

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Stadtarchiv Fürth
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