Das Kapitel von Aachen, Maastricht und Kaiserswerth (Werdensis) schließen unter sich eine Fraternität zur gegenseitigen Aufnahme ihrer Kanoniker, so daß jeder derselben beim Besuch eines der Stifte und bei dreitägigem Aufenthalt eine Kanonikalpräbende für diese Zeit beziehen; der Tod eines Kanonikers der übrigen Kapiteln jedesmal behufs der durch dieselben und bei Kanonikern der eigenen Korporation zu feierenden Exequien und wegen des Anniversars angezeigt sowie, der Bote vom Kämmerer empfangen und aus der Präbende des verstorbenen Kanonikers einen Tag unterhalten werden, ferner auch jeder der besuchenden anwesenden Kanoniker im Chorkleid im Chor Platz nehmen soll. Actum anno domini incarnationis M. C. C. XX.