Die Hälfte folgender Güter, nämlich: 1.) das Dorf Renda [Ortsteil der Gem. Ringgau, Werra-Meißner-Kr.] mit Gericht, Lehen, Zinsen und allen Herrli...
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Urk. 14, 13086
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. Treusche von Buttlar, Nr. 2
A I u, Treusch von Buttlar sub dato
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe T >> Tr-Tw >> Treusch von Buttlar >> 1600-1649
1629 März 17
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die Hälfte folgender Güter, nämlich: 1.) das Dorf Renda [Ortsteil der Gem. Ringgau, Werra-Meißner-Kr.] mit Gericht, Lehen, Zinsen und allen Herrlichkeiten; 2.) Nesselröden [Ortsteil der Gem. Herleshausen, Werra-Meißner-Kr.]; 3.) Klein- und Groß-Herda [Herda, Wüstung in der Gemarkung der Gem. Herleshausen, Werra-Meißner-Kr.]; 4.) Engelau [Wüstung, Gem. Herleshausen, Werra-Meißner-Kr.]; 5.) Rabenau [Wüstung in der Gemarkung der Stadt Sontra, Werra-Meißner-Kr.] und 6.) Willershausen [Ortsteil der Gem. Herleshausen, Werra-Meißner-Kr.] mit Gerichten, Frei- und Herrlichkeiten, setzen und entsetzen, mit Viehtriften, wie es die 1543 Belehnten und ihre Eltern vom Kloster Fulda gehabt hatten; 7.) was die 1543 Belehnten zu Hessenau [Wüstung in der Gemarkung Rittmannshausen, Gem. Ringgau, Werra-Meißner-Kr.] hatten, mit aller Herrlichkeit, Freiheit, Viehtriften und aller Obrigkeit und Zubehör, wie es von ihren Eltern auf die 1543 Belehnten gekommen war, als rechtes fuldisches Lehen. Die Belehnung basiert auf einem Vertrag zwischen dem Landgrafen von Hessen und den Treusch von Buttlar vom 21. Juli 1540 und auf Verträgen mit Fulda und Sachsen. [Ehemals Lehen des Klosters Fulda]
Vermerke (Urkunde): Siegler: Hubert Treusch von Buttlar, Kraft Adolf Treusch von Buttlar
Vermerke (Urkunde): Siegler: Hubert Treusch von Buttlar, Kraft Adolf Treusch von Buttlar
Belehnte/r: Hubert Treusch von Buttlar, Sohn des verstorbenen Konrad Treusch von Buttlar, Rudolf Hermann, Konrad, Wolf und Burkhard Treusch von Buttlar, Söhne des verstorbenen Wolf Hermann Treusch von Buttlar, und weitere namentlich genannte Personen
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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