A. nat. eiusdem 1353 ind. 6. mensis maii die 9. hora tertia
vel quasi. Vor dem Dekan Heinrich von St. Mariengraden in Köln, dem
Notar Dietr-ich von Walle und den unten genannten Zeugen ist
erschienen Otto von Ahlen, Notar der Kölner Kurie und Prokurator von
Äbtissin, Pröpstin, Dekanin und Kapitel des Stiftes Essen, und hat
einen Papierzettel mit der Appellationsnotiz und der Bitte um die
Apostel laut verlesen. Darin stellt der Prokurator unter Bezugn-ahme
auf das von dem Dekan im Auftrag des Papstes + Clemens VI. als
Konservator von Johann vom Büchel, Rektor der Pfarrkirche von
Paffendorf, durchgeführte Verfahren fest, dass seine Mandanten seit
unvordenklichen Zeiten das Recht hätten, die kleinen Zehnten von den
Leuten in den Dörfern Paffendorf, Glesch, Desdorf, Zieverich,
Berrendof, Eschweiler, Grouven, Brockendorf, Kützde und Thorr zu
erheben; ausgenommen seien nur die folgenden Inhaber von
Erbpachtgütern: die Weber Wilhelm, Hermann gen. Husman, die Schmiede
Heidenreich und Jordan, Wedekin der Ältere in Glesch, Mechthild,
Tochter Everhards in Zieverich, Bruno, Sohn der Bela Brunonis, der
Priester Gottfried, Sophie, Tochter weiland des sog. Starken aus
Bergheim, Huno, Jutta, Ehefrau des sog. Cranen, Evas Sohn Gobelin,
Gerhard gen. Cleynreman, Bela und ihre Schwester gen. Iunghe, des sog.
Meyges Ehefrau Greta und die Nonnen des Klosters Sion (Seynen) in
Köln; nun hätten er und seine Mandanten vor weniger als zehn Tagen
erfahren, dass der Dekan lange nach dem Tod des Papstes und obgleich
der Prozess bis dahin nicht begonnen worden sei und seine Mandanten
nicht vorgeladen worden seien, auf Antrag Johanns kraft des
päpstlichen Auftrags das Verfahren gegen die Leute in der Pfarrei
Paffendorf aufgenommen und diesen eine im Folgenden zitierte Ladung
[vgl. das Regest zu 1353 April 27] zugestellt habe; seine Mandanten
hätten darauf Johann vor den Dekan laden lassen, um dies alles richtig
zu stellen, und der Prokurator habe den Dekan gebeten, den Nachw-eis
seiner Zuständigkeit und das päpstliche Reskript vorzulegen und die
ausgesprochene Mahnung zurückzunehmen; der habe das aber verw-eigert
und überdies durch die Anordnung, dass die genannten Leute während der
Prozessdauer seinen Mandanten keinen Zehnten zahlen dürften, diese
beschwert; der Prokurator habe dreimal eindringlich um die Apostel
gebeten und bäte erneut darum und rufe hierbei die Umstehenden und
besonders den öffentlichen Notar Dietrich von Walle als Zeugen an, den
er überdies um die Herstellung eines Instrument hierüber bitte. Darauf
erwiderte der Dekan nach einiger Überlegung, Otto könne die Apostel am
Dienstag nach der Pfingstoktav [Mai 21] abholen, wenn er ihm binnen
zwei Tagen eine Kopie der Appellation einreiche. Dies ist in der
Kirche St. Mariengraden in Köln geschehen. - Zeugen: Adolf von
Kaiserswerth (Werda), Dietrich von Sutis (?), Heinrich de Cosmo,
Kanoniker, Egidius de Cuculo, Vikar an St. Mariengraden, und Heinrich
von Cys, Notar der Kölner Kurie. - An dem genannten Termin [Mai 21]
ist vor demselben Notar und den unten genannten Zeugen erschienen Otto
von Ahlen und hat den Dekan um die Apostel gebeten. Dieser las ein
Schriftstück vor, in dem er den Petenten drei Monate Zeit für die
Bet-reibung der Appellation gab, und überreichte dem Prokurator dies
als Apostel. Dies ist geschehen im Wohnhaus des Dekans in der
Immunität von St. Mariengraden. - Zeugen: Herr Gerhard von Leithe,
Scholaster an St. Mariengraden, Magister Dietrich von Ohle (Ole),
Kanoniker an St. Georg in Köln, Albert gen. Monich, vereidigter Notar
der Kölner Kurie, Heinrich von Bielefeld (Bilvelde), Kleriker,
Heinrich, Diener des Scholasters, und Heydenreich Pryns. - Ankündigung
von Signet und Unterfertigung.