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A. nat. eiusdem 1353 ind. 6. mensis maii die 9. hora tertia vel quasi. Vor dem Dekan Heinrich von St. Mariengraden in Köln, dem Notar Dietr-ich von Walle und den unten genannten Zeugen ist erschienen Otto von Ahlen, Notar der Kölner Kurie und Prokurator von Äbtissin, Pröpstin, Dekanin und Kapitel des Stiftes Essen, und hat einen Papierzettel mit der Appellationsnotiz und der Bitte um die Apostel laut verlesen. Darin stellt der Prokurator unter Bezugn-ahme auf das von dem Dekan im Auftrag des Papstes + Clemens VI. als Konservator von Johann vom Büchel, Rektor der Pfarrkirche von Paffendorf, durchgeführte Verfahren fest, dass seine Mandanten seit unvordenklichen Zeiten das Recht hätten, die kleinen Zehnten von den Leuten in den Dörfern Paffendorf, Glesch, Desdorf, Zieverich, Berrendof, Eschweiler, Grouven, Brockendorf, Kützde und Thorr zu erheben; ausgenommen seien nur die folgenden Inhaber von Erbpachtgütern: die Weber Wilhelm, Hermann gen. Husman, die Schmiede Heidenreich und Jordan, Wedekin der Ältere in Glesch, Mechthild, Tochter Everhards in Zieverich, Bruno, Sohn der Bela Brunonis, der Priester Gottfried, Sophie, Tochter weiland des sog. Starken aus Bergheim, Huno, Jutta, Ehefrau des sog. Cranen, Evas Sohn Gobelin, Gerhard gen. Cleynreman, Bela und ihre Schwester gen. Iunghe, des sog. Meyges Ehefrau Greta und die Nonnen des Klosters Sion (Seynen) in Köln; nun hätten er und seine Mandanten vor weniger als zehn Tagen erfahren, dass der Dekan lange nach dem Tod des Papstes und obgleich der Prozess bis dahin nicht begonnen worden sei und seine Mandanten nicht vorgeladen worden seien, auf Antrag Johanns kraft des päpstlichen Auftrags das Verfahren gegen die Leute in der Pfarrei Paffendorf aufgenommen und diesen eine im Folgenden zitierte Ladung [vgl. das Regest zu 1353 April 27] zugestellt habe; seine Mandanten hätten darauf Johann vor den Dekan laden lassen, um dies alles richtig zu stellen, und der Prokurator habe den Dekan gebeten, den Nachw-eis seiner Zuständigkeit und das päpstliche Reskript vorzulegen und die ausgesprochene Mahnung zurückzunehmen; der habe das aber verw-eigert und überdies durch die Anordnung, dass die genannten Leute während der Prozessdauer seinen Mandanten keinen Zehnten zahlen dürften, diese beschwert; der Prokurator habe dreimal eindringlich um die Apostel gebeten und bäte erneut darum und rufe hierbei die Umstehenden und besonders den öffentlichen Notar Dietrich von Walle als Zeugen an, den er überdies um die Herstellung eines Instrument hierüber bitte. Darauf erwiderte der Dekan nach einiger Überlegung, Otto könne die Apostel am Dienstag nach der Pfingstoktav [Mai 21] abholen, wenn er ihm binnen zwei Tagen eine Kopie der Appellation einreiche. Dies ist in der Kirche St. Mariengraden in Köln geschehen. - Zeugen: Adolf von Kaiserswerth (Werda), Dietrich von Sutis (?), Heinrich de Cosmo, Kanoniker, Egidius de Cuculo, Vikar an St. Mariengraden, und Heinrich von Cys, Notar der Kölner Kurie. - An dem genannten Termin [Mai 21] ist vor demselben Notar und den unten genannten Zeugen erschienen Otto von Ahlen und hat den Dekan um die Apostel gebeten. Dieser las ein Schriftstück vor, in dem er den Petenten drei Monate Zeit für die Bet-reibung der Appellation gab, und überreichte dem Prokurator dies als Apostel. Dies ist geschehen im Wohnhaus des Dekans in der Immunität von St. Mariengraden. - Zeugen: Herr Gerhard von Leithe, Scholaster an St. Mariengraden, Magister Dietrich von Ohle (Ole), Kanoniker an St. Georg in Köln, Albert gen. Monich, vereidigter Notar der Kölner Kurie, Heinrich von Bielefeld (Bilvelde), Kleriker, Heinrich, Diener des Scholasters, und Heydenreich Pryns. - Ankündigung von Signet und Unterfertigung.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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