Friedrich von Rüdesheim (Rudeß-) bekundet, daß Johann Graf zu Sp. ihm Schloß und Tal Frauenberg (Frauwen-) amtsweise übergeben hat nach Ausweis der Urkunde, die Friedrich darüber hat. Er gelobt, Schloß und Tal getreulich zu hüten, zu bestellen und zu verwahren, die Leute im Tal getreulich zu handhaben und die Untertanen bei der Ernte nicht über das Herkommen hinaus zu beanspruchen; der Vertrag kann mit Frist von einem Vierteljahr jederzeit schriftlich gekündigt werden; Friedrich hat dann Schloß und Tal ohne weiteres herauszugeben. Er soll sich gegen niemanden aus dem Schloß behelfen und niemanden mit Krieg, Pfändung oder Feinschaft daraus schädigen ohne Erlaubnis der Grafen. Siegel des Ausstellers.