Propst Michael (Beck) und der Konvent des Augustinerchorherrenstifts St. Michael zu den Wengen belehnen Jakob Jelin zu Jungingen und dessen Erben mit zwei daselbst gelegenen Feldlehen, von denen eines bereits dessen verstorbener Vater Michel innegehabt hat, bestehend aus etlichen Jauchert Ackerlandes in allen drei Eschen, gegen bestimmte jährliche Gülten/Zinse und zu detailliert dargelegten Besitz-, Nutzungs- und Veräußerungsbedingungen. Gemäß dem mit der Reichsstadt Ulm im Oktober 1652 errichteten Vergleichsrezess ist der Belehnte dem Gotteshaus außerdem niedergerichtlich unterworfen, vogtbar, dienst- und steuerpflichtig.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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