Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass sein Oheim Markgraf Karl I. von Baden, Graf zu Sponheim, ihm seinen Teil der vorderen Grafschaft Sponheim zugestellt hat, wobei ein Hof an der Lereporten neben dem Hof der Rheingrafen zu Kreuznach inbegriffen ist. Nach Ausweis der Urkunden war der Hof an den Kreuznacher Bürger Hamann Metzler (Hamman Meczlern) gekommen, der ihn vor dem Gericht zu Kreuznach von Markgraf Karl I. wegen Schulden von 160 Gulden erklagt hatte. Der Pfalzgraf ist mit Metzler dahin übereingekommen, dass dieser ihm den Hof für 160 Gulden überantwortet. Kurfürst Friedrich überstellt den Hof mit allem Zubehör nunmehr treuer Dienste wegen an Reinfried von Rüdesheim, seinen Amtmann zu Kreuznach, und dessen Erben, die ihn wie Eigengut gebrauchen mögen. Darunter Vermerk und Nota, dass Reinfried von Rüdesheim dem Hamann Metzler die 160 Gulden für den Pfalzgrafen ausrichten soll, damit der Hof für Reinfried eingelöst werden kann (damit der hoff sin halb erledigt sij).