Hans Stenglin von Brucken, aus Angst vor Strafe flüchtig und aus dem Land getreten, nachdem man ihn beschuldigt, Wein mit Wasser verdünnt zu haben, und der Vogt ihn deswegen vorgeladen hatte, nach seiner freiwilligen Rückkehr zu Kirchheim u.T. gef., jedoch auf Fürbitten entlassen, verspricht, sich künftig wohl zu verhalten, alle leichtfertigen Handlungen zu vermeiden, und schwört U.