Bori Hermann aus Lustnau, wegen Diebstahls und anderer strafbarer Handlungen zu Tübingen gef., jedoch gegen das Versprechen, seine Atzung zu bezahlen, keine Wehr mehr zu tragen und alle Zechen zu meiden, begnadigt und wieder freigel., gelobt dies eidlich und schwört U. .

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...