7/6 [Nr. 19,1-6]: Baustreitigkeiten zwischen Johann Martin Hiller, Bebenhäusischer Pfleger zu Tübingen, als herrschaftlicher Inspektor des Stadtpfarrhauses und Adlerwirt Carl Malzhaan einerseits und Johann Rudolph Linsemann, Buchbinder, andererseits, wegen des Baues eines Abortes.
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(Neusch. Nr. 63-68)
UAT 7/ Ältere Universitätsregistratur, Vermischte Sachakten (II)
Ältere Universitätsregistratur, Vermischte Sachakten (II) >> 5. Baustreitigkeiten, Untergangssachen (1507-1789) >> Baustreitigkeiten, Untergangssachen
(1507-), 1709-1717
Enthält: Bl. 146-146v: Rektor Alex. Camerarius an die Dekane, 7.7.1709: Bürgermeister (Joh. Ad.) Kurer verbot dem schon lange hingehaltenen Buchbinder (Joh. Rüd.) Linsenmann das Bauen, weil vorher ein Augenschein mit Beiziehung des Bebenhäuser Pflegers nötig sei. Soll man den Mann hinhalten? e. Vota: u.a. (Ferd. Christoph) Harpprecht: Der Augenschein muss binnen 3 Tagen stattfinden, sonst darf L. weiterbauen. Joh. Christian Neu: die Untergänger müssen ihr Gutachten sofort abgeben.; Bl. 147-148v: Untergänglicher Bescheid (Johqnn Adam Kurrer, Jos. Kienlin, Joh. Mich. Haussmann, Heinr. Metz, B. Bröll, Andr. Adam), Tübingen 11.7.1709: Der Buchführer (Joh. Rüd.) Linsenmann hat auf Einspruch des Bebenhäuser Pflegers Joh. Mart. Hiller als Inspektor des Pfarrhauses und des Adlerwirts Karl Malzhaan sein eigenmächtig errichtetes Privet, das die Studierstube des Pfarrhauses und die Wohnstube und Kammer Malzhaans mit Gestank belästigt, abzubrechen und Strafe zu bezahlen. Bl. 148v: A. v. Nr. 65 (Neusch.); Bl. 149: Conclusum Senatus 24.10.1709: Der Bescheid Nr. 64 (Neusch.) ist nichtig. Er wurde von Friedr. Rüd. Linsenmann nicht verlangt. Die Untergänger können sich in einer vor der Universität anhängigen Sache bloß gutachtlich äußern. Linsenmann baute mit Erlaubnis. Er hat sein Privet schon abgebrochen und braucht keine Unkosten und Strafe zu bezahlen. A.; Bl. 150-159v: Joh. Mart. Hiler, Bebenhäuser Pfleger (für das Stadtpfarrhaus) und Adlerwirt Karl Malzhaan an die Universität, 13.7.1709: Protest wider des Buchfabers Joh. Rüd. Linsenmann neues Sekret. Bl. 159v: praes. in Sen. 24.10.1709; Bl. 160-161v: Karl Malzhaan, Adlerwirt an die Universität, Tübingen 25.2.1717: Joh. Rüd. Linsenmann hat trotz des Hofgerichtsurteils von 1681, der hofrichterlichen Deklaration von 1684 und dem untergänglichen Bescheid von 1709 wieder ein Privet gebaut, dadurch einen dritten Augenschein und untergänglichen Spruch verursacht, der es ihm wegsprach und die Strafe von 1709 erneuerte. Er bitte, dem Linsenmann zu befehlen, ihm (Malzahn) seine Unkosten von 15 fl. 5 x zu ersetzen.; Bl. 162-163v: Joh. Rüd. Linsenmann an die Universität, 2.11.1717: Wiederlegung von Nr. 67; er bitte, Malzahn abzuweisen.
Akte
Baustreitigkeiten, Untergangssachen
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
17.12.2025, 09:43 MEZ
Hierarchie
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- Ältere Universitätsregistratur (15.-19. Jh.) (Tektonik)
- Ältere Universitätsregistratur, Vermischte Sachakten (II) (Bestand)
- 5. Baustreitigkeiten, Untergangssachen (1507-1789) (Gliederung)
- Baustreitigkeiten, Untergangssachen (Archivale)