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Differenzen zwischen Graf Johann VI. zu Nassau-Dillenburg einerseits und den Junkern Hans Georg von der Hees und Eberhard von Holdinghausen als Vormünder der Kinder des verstorbenen Heinrich von Holdinghausen
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Differenzen zwischen Graf Johann VI. zu Nassau-Dillenburg einerseits und den Junkern Hans Georg von der Hees und Eberhard von Holdinghausen als Vormünder der Kinder des verstorbenen Heinrich von Holdinghausen
Fürstentum Siegen, Landesarchiv - Akten >> 19. Angelegenheiten des Adels >> 19.5. Familie von und zu der Hees
1591-1593
Enthaeltvermerke: Enthält u.a.: Appellation an den Kaiser Im Streit über die Vormundschaft unter den Junkern von Holdinghausen (1593) Schreiben der Räte zu Dillenburg an Dr. jur. Johann Jacob Kremer am Reichskammergericht wegen des Vormundschaftsstreits über die Kinder des Heinrich von Holdinghausen und wegen des Streits von Selbach gegen Solms (1591); Protestation, Exzeption, Intervention und Klageschrift an das Reichskammergericht im Rechtsstreit zwischen den Junkern Hans Georg von der Hees und Eberhard von Holdinghausen als Vormünder der Kinder des verstorbenen Heinrich von Holdinghausen einerseits und Eustachius von Wischel zu Langenau andererseits (1592); Schreiben des Eustachius von Wischel zu Langenau an Graf Johann VI. zu Nassau-Dillenburg wegen seines Reichskammergerichtsprozesses zu Speyer gegen die Vormünder Hans Georg von der Hees und Eberhard von Holdinghausen (14.11.1592).