Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Differenzen zwischen Graf Johann VI. zu Nassau-Dillenburg einerseits und den Junkern Hans Georg von der Hees und Eberhard von Holdinghausen als Vormünder der Kinder des verstorbenen Heinrich von Holdinghausen
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Differenzen zwischen Graf Johann VI. zu Nassau-Dillenburg einerseits und den Junkern Hans Georg von der Hees und Eberhard von Holdinghausen als Vormünder der Kinder des verstorbenen Heinrich von Holdinghausen
Fürstentum Siegen, Landesarchiv - Akten >> 19. Angelegenheiten des Adels >> 19.5. Familie von und zu der Hees
1591-1593
Enthaeltvermerke: Enthält u.a.: Appellation an den Kaiser Im Streit über die Vormundschaft unter den Junkern von Holdinghausen (1593) Schreiben der Räte zu Dillenburg an Dr. jur. Johann Jacob Kremer am Reichskammergericht wegen des Vormundschaftsstreits über die Kinder des Heinrich von Holdinghausen und wegen des Streits von Selbach gegen Solms (1591); Protestation, Exzeption, Intervention und Klageschrift an das Reichskammergericht im Rechtsstreit zwischen den Junkern Hans Georg von der Hees und Eberhard von Holdinghausen als Vormünder der Kinder des verstorbenen Heinrich von Holdinghausen einerseits und Eustachius von Wischel zu Langenau andererseits (1592); Schreiben des Eustachius von Wischel zu Langenau an Graf Johann VI. zu Nassau-Dillenburg wegen seines Reichskammergerichtsprozesses zu Speyer gegen die Vormünder Hans Georg von der Hees und Eberhard von Holdinghausen (14.11.1592).
29 Bl.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.