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Anspruch auf den Hof Unter-Frohnrath (Understfronrad, Kr. Aachen) den der Appellat und seine Schwester 1515 von ihrem Vater je zur Hälfte zur Leibzucht erhalten hatten und aus dem sie Wilhelm von Harff vertrieben hatte. Der Appellant macht geltend, daß er den Hof seit dem Tode des Carsilius von Engelsdorf von 1553 bis 1559 unwidersprochen besessen habe. Der Appellant begründet seine Ansprüche damit, daß der Hof einst nicht Engelbert Hurt, sondern dessen Schwester Elisabeth gehört habe, die ihn ihrem Sohn Carsilius von Engelsdorfvererbt habe. Nach dem Tode seiner Witwe Anna Sourlet (Surlett) falle Elisabeth von der Horst, der Frau des Appellanten, als der nächsten Blutsverwandten der Elisabeth Hurt der Hof zu.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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