Anspruch auf den Hof Unter-Frohnrath (Understfronrad, Kr. Aachen) den der Appellat und seine Schwester 1515 von ihrem Vater je zur Hälfte zur Leibzucht erhalten hatten und aus dem sie Wilhelm von Harff vertrieben hatte. Der Appellant macht geltend, daß er den Hof seit dem Tode des Carsilius von Engelsdorf von 1553 bis 1559 unwidersprochen besessen habe. Der Appellant begründet seine Ansprüche damit, daß der Hof einst nicht Engelbert Hurt, sondern dessen Schwester Elisabeth gehört habe, die ihn ihrem Sohn Carsilius von Engelsdorfvererbt habe. Nach dem Tode seiner Witwe Anna Sourlet (Surlett) falle Elisabeth von der Horst, der Frau des Appellanten, als der nächsten Blutsverwandten der Elisabeth Hurt der Hof zu.
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Anspruch auf den Hof Unter-Frohnrath (Understfronrad, Kr. Aachen) den der Appellat und seine Schwester 1515 von ihrem Vater je zur Hälfte zur Leibzucht erhalten hatten und aus dem sie Wilhelm von Harff vertrieben hatte. Der Appellant macht geltend, daß er den Hof seit dem Tode des Carsilius von Engelsdorf von 1553 bis 1559 unwidersprochen besessen habe. Der Appellant begründet seine Ansprüche damit, daß der Hof einst nicht Engelbert Hurt, sondern dessen Schwester Elisabeth gehört habe, die ihn ihrem Sohn Carsilius von Engelsdorfvererbt habe. Nach dem Tode seiner Witwe Anna Sourlet (Surlett) falle Elisabeth von der Horst, der Frau des Appellanten, als der nächsten Blutsverwandten der Elisabeth Hurt der Hof zu.
AA 0627, 2290 - H 356/1472
AA 0627 Reichskammergericht, Teil IV: H
Reichskammergericht, Teil IV: H >> 1. Buchstabe H
1574 - 1578 (1515 - 1598)
Enthaeltvermerke: Kläger: Wilhelm von Harff zu Alsdorf und Hürth, Erbhofmeister des Fürstentums Jülich, (Bekl.) Beklagter: Peter Hurt (Hürtgen, Hurdt), Eschweiler (Hzm. und Amt Jülich; Kr. Aachen), (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Lic. Philipp Seiblin [1561] 1574 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Johann Michael Fickler 1574 - Antonius Mhuer (?) 1574 - Dr. Johannes Vest 1574 - Paulus Harsperger (?) 1574 - M. Herrsbachum (?) 1574 - Dr. Johann Buntz 1575 Prozeßart: Appellationsprozeß Instanzen: 1. Vogt und Schöffen des Gerichts von der Bank zur Heyden (Hzm. Jülich, Amt Wilhelmstein; Kr. Aachen) 1561 - 2. Hauptgericht Jülich 1563 - 3. Fürstl. jül. Räte und Kommissare 1565 - 4. RKG 1574 - 1578 (1515 - 1598) Beweismittel: Vorakten (Q 3, 3. Instanz 11 - 65, 2. Instanz 66 - 95, 1. Instanz 95 - 127). Urteil 3. Instanz (Q 8, Q 13). Bekanntmachung des jül. Privilegium de non appellando 1568 (Q 12). Beschreibung: 5 cm, 163 Bl., lose; Q 1 - 17; enthielt bis April 1988 Q 5 (Vorakten) von RKG 2324 (H 393/1511). Lit.: Albert Kraemer, Alsdorf. Chronik einer Stadt, Alsdorf 1957, S. 35. Otto Merckens, Burg Röthgen, in: Heimatblätter des Landkreises Aachen 6. Jg., 1936, S. 2f.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:37 MESZ