Kurfürst Philipp von der Pfalz bewilligt seinen Getreuen, Angehörigen und Besonderen, namentlich Bernhard [von Kirchdorf gen.] Liederbach, Amtmann zu Altenbaumburg (Alltten Beymberg), Martin von Baumburg (Beymberg) [Neu-Bamberg], Schultheiß zu Kreuznach, Johann von Weil (Wyl), Kanzleischreiber, Klaus Trapp, Schultheiß zu Schriesheim (Schriessen), Johannes Langwerth (Langwiden), Kanzler Herzog Ludwigs I. von Pfalz-Zweibrücken, Matthias Petter von Hochstein (Hosteyn), Eisenhenne von Alsenz (Ysenhenn von Allsenntz) sowie Klaus Schlosser von Alsenz (Schlossers Clausen) mitsamt ihren zugehörigen Leuten, in der Gemarkung von Alsenz nach Quecksilber und Erzen zu suchen, daselbst einzuschlagen und zu bauen. Diese Bewilligung gilt für die Hälfte, die dem Kurfürsten dort zusteht (zu unserm halben tail und sovil unß deßhalb zuestett). Funde von Erz oder Metall sollen die Gewerken vom fürstlichen Bergvogt empfangen, darüber nach Bergrecht Verschreibungen erhalten und eine Ordnung aufrichten. Kurfürst Philipp versichert, die Gewerken an seiner Hälfte des Bergwerks zu schirmen und rechtlich zu handhaben, sofern ihnen der Rechtsgang vor ihm genügt. Er behält sich seine Rechte und Obrigkeit inklusive des Bergzehnten (fryen zehennden) und des Vorkaufsrechts vor.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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