Bürgermeister und Rat zu Ulm urteilen, dass das Chorherrenstift St. Michael zu den Wengen (Kläger) die bisher dem Konrad Ruß, Bürger zu Ulm, gehörenden, vor dem Neuen Tor und am St. Michaelsberg gelegenen Weingärten und mehrere Jauchert Ackerlandes wegen seit Jahren ausstehender Zinse und Naturalgülten zu Recht vergantet und dem Ulmer Bürger Hans Schad zugesprochen hat.