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Die Gemeinde Breisig verpflichtet sich, nachdem sie ihr vor langer Zeit erworbenes Bürgerrecht zu Andernach mit Zustimmung der Äbtissin von Essen erneuert, zum steten Gehorsam gegen den abteilichen Schultheiß zu Breisig und zur Aufrechterhaltung der von den Märkeren und Hufemeren daselbst der Äbtissin und deren Kapitel zugewiesenen Rechte. Dies Weistum ist der Urkunde eingerückt. D. 1363 des neysten mayndages na sente Ambrosius daghe.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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