Die Gemeinde Breisig verpflichtet sich, nachdem sie ihr vor langer
Zeit erworbenes Bürgerrecht zu Andernach mit Zustimmung der Äbtissin von
Essen erneuert, zum steten Gehorsam gegen den abteilichen Schultheiß zu
Breisig und zur Aufrechterhaltung der von den Märkeren und Hufemeren
daselbst der Äbtissin und deren Kapitel zugewiesenen Rechte. Dies Weistum
ist der Urkunde eingerückt. D. 1363 des neysten mayndages na sente Ambrosius
daghe.