"Rechnung über die Kriegs-Contribution oder Quartier-Gelder-Anlag. Vom 1. Maji 1774. biß Ende Aprilis 1775. verlautend.
Vollständigen Titel anzeigen
B 23 Nr. 92
B 23 Landpflegamt
Landpflegamt
1774 - 1775
Enthält:
"Einnahm. Erstlich wird für Einnahm gesezet, was die Nürnbergil: Flecken, deßgleichen einer jede Haubtmannschgaft vom 1. Maji 1774. biß 30. April: 1775. für die Oberherrl: angelegte Contribution zur Reuter- und Dragoner- Verpflegung ertragen sollen".
"Einnahm an Restanten".
"Einnahm an verdigem Cassa-Rest".
"Einnahm an französil: Fourage-Steuer-Restanten".
"Einnahm an Quartier-Eingleichuns-Restanten".
Zusammentrag aller Einnahm".
"Ausgab was auf des Wollöbl: Losung-Amtes ertheilte Assignationes an baarem Geld ist bezalt worden".
"Ausgab was zur Rechnung über die Unkosten des Land-Ausschusses verlautend, von denen Quartier-Geldern übernommen worden".
"Ausgab was zur Verpflegung deren vier Nürnbergil: Compagnien zu Pferd, dann derer sämtl: Wagen- und Officiers. Pferde bezalet worden".
"Ausgab was auf Abrechnung der Quartier-Gelder, auch sonst insgemein aufgegangen".
"Ausgab an Nachläßen, so man denen Unterthanen, wegen erlittener Feuer- Wetter- Waßer und anderer Schäden, Viehfalls und dergleichen, zur Beyhülfe hat angedeyhen laßen".
"An Restanten hat sich bey dem Beschlluß dieser Rechnung befunden".
"Zusammentrag aller hievorn beschriebener Ausgaben, und was noch an Restanten verbleibt".
"Abschluß".
"Einnahm. Erstlich wird für Einnahm gesezet, was die Nürnbergil: Flecken, deßgleichen einer jede Haubtmannschgaft vom 1. Maji 1774. biß 30. April: 1775. für die Oberherrl: angelegte Contribution zur Reuter- und Dragoner- Verpflegung ertragen sollen".
"Einnahm an Restanten".
"Einnahm an verdigem Cassa-Rest".
"Einnahm an französil: Fourage-Steuer-Restanten".
"Einnahm an Quartier-Eingleichuns-Restanten".
Zusammentrag aller Einnahm".
"Ausgab was auf des Wollöbl: Losung-Amtes ertheilte Assignationes an baarem Geld ist bezalt worden".
"Ausgab was zur Rechnung über die Unkosten des Land-Ausschusses verlautend, von denen Quartier-Geldern übernommen worden".
"Ausgab was zur Verpflegung deren vier Nürnbergil: Compagnien zu Pferd, dann derer sämtl: Wagen- und Officiers. Pferde bezalet worden".
"Ausgab was auf Abrechnung der Quartier-Gelder, auch sonst insgemein aufgegangen".
"Ausgab an Nachläßen, so man denen Unterthanen, wegen erlittener Feuer- Wetter- Waßer und anderer Schäden, Viehfalls und dergleichen, zur Beyhülfe hat angedeyhen laßen".
"An Restanten hat sich bey dem Beschlluß dieser Rechnung befunden".
"Zusammentrag aller hievorn beschriebener Ausgaben, und was noch an Restanten verbleibt".
"Abschluß".
Umfang/Beschreibung: Ein gebundenes Buch; 24 Seiten.
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B 23 - Landpflegamt
Rechnungsbuch 1774-1775
Kriegskontributionen
Quartiergelder.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.06.2025, 13:00 MESZ