Einführung der Reformation durch Herzog Friedrich von Württemberg in Verbindung mit Jakob von Ehingen in 2/3 von Oberndorf und Poltringen (Boltringen), wogegen von der Witwe des Grafen Otto von Eberstein, Felicitas, und deren Tochtermann, Christoph Franz Freiherr von Wolkenstein, als Besitzern des 3. Drittels dieser Dörfer Protest erhoben worden und bei dem kaiserlichen Hof- und Kammergericht deshalb Prozess geführt, bis sich die streitenden Teile den 15. Oktober 1608 dahin verglichen, dass zu Poltringen (Boltringen) ein evangelischer und ein katholischer Pfarrer an der unteren und ein katholischer Pfarrer an der oberen Kirche daselbst angestellt werden, Oberndorf dagegen, ohne eigenen Geistlichen, wie früher als Filial zu Poltringen (Boltringen) gehören solle, wobei noch weiter hinsichtlich der Teilung des Pfarreinkommens beider Pfarrer, des jus nominandi, Frevel, Bußen, Umgeld an den genannten Orten sowie wegen der zu dem Gültlingschen Lehen gehörigen Gefälle und des Einkommens, wegen der Mühle zu Poltringen (Boltringen) ein Übereinkommen getroffen wird.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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