1. König Wladislaw II. von Ungarn und Böhmen gewährt dem Bürgermeister und dem Rat der Stadt Bautzen das Recht, neben den beiden bereits bestehenden einen dritten sechstägigen Jahrmarkt zu der Jahreszeit abhalten zu dürfen zu einem für sie günstigsten Zeitpunkt. 2. König Wladislaw II. von Ungarn und Böhmen gewährt dem Bürgermeister, und dem Rat der Stadt Bautzen das Recht, die 130 Schock Groschen betragende Jahresrente an den Bischof und das Domkapitel von Meißen von diesem für 1300 Böhmische Schock zurückzukaufen.

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Archivverbund Stadtarchiv/Staatsfilialarchiv Bautzen
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